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   RG, 13.04.1908 - Rep. VI. 623/07   

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https://dejure.org/1908,37
RG, 13.04.1908 - Rep. VI. 623/07 (https://dejure.org/1908,37)
RG, Entscheidung vom 13.04.1908 - Rep. VI. 623/07 (https://dejure.org/1908,37)
RG, Entscheidung vom 13. April 1908 - Rep. VI. 623/07 (https://dejure.org/1908,37)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Wann ist die Verpflichtung zur Herausgabe einer ohne rechtlichen Grund erlangten Leistung ausgeschlossen, weil der Empfänger nicht mehr bereichert ist?

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Leistung ohne rechtlichen Grund; Wegfall der Bereicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 68, 269
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 18.02.1954 - IV ZR 183/53

    Rechtsmittel

    Es wird im allgemeinen angenommen, dass derjenige, der überhaupt kein aktives Vermögen besitzt, auch nicht (mehr) ungerechtfertigt bereichert sein könne (RGZ 68, 269 [270]).
  • OLG Koblenz, 18.02.1988 - 5 U 708/87

    Beurteilung der Rückforderung "fehlgeleiteter" Leistungen eines

    Es ist anerkannt (vgl. RGZ 68, 269, 270; 72, 1, 4; BGH WM 1978, 708, 710; Staudinger-Lorenz a.a.O. § 818 Nr. 35, 48), daß Geldleistungen, die den Empfänger im Vertrauen auf die Endgültigkeit der Zuwendung, zu Aufwendungen veranlaßt haben, nur dann zu einer Entreicherung im Sinne des § 818 Abs. 3 BGB führen, wenn er diese Aufwendungen sonst nicht gemacht hätte.
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