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RG, 13.04.1908 - Rep. VI. 623/07 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Staatsbibliothek Berlin
Wann ist die Verpflichtung zur Herausgabe einer ohne rechtlichen Grund erlangten Leistung ausgeschlossen, weil der Empfänger nicht mehr bereichert ist?
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Leistung ohne rechtlichen Grund; Wegfall der Bereicherung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 68, 269
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 18.02.1954 - IV ZR 183/53
Rechtsmittel
Es wird im allgemeinen angenommen, dass derjenige, der überhaupt kein aktives Vermögen besitzt, auch nicht (mehr) ungerechtfertigt bereichert sein könne (RGZ 68, 269 [270]). - OLG Koblenz, 18.02.1988 - 5 U 708/87
Beurteilung der Rückforderung "fehlgeleiteter" Leistungen eines …
Es ist anerkannt (vgl. RGZ 68, 269, 270; 72, 1, 4; BGH WM 1978, 708, 710;… Staudinger-Lorenz a.a.O. § 818 Nr. 35, 48), daß Geldleistungen, die den Empfänger im Vertrauen auf die Endgültigkeit der Zuwendung, zu Aufwendungen veranlaßt haben, nur dann zu einer Entreicherung im Sinne des § 818 Abs. 3 BGB führen, wenn er diese Aufwendungen sonst nicht gemacht hätte.